Taxi

Gemäss Artikel 2 des Taxireglements vom 17. November 2014 der Stadt Langenthal ist das Halten und Führen von regelmässig in der Stadt Langenthal eingesetzten Taxis bewilligungspflichtig. Wer die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Erteilung der Bewilligung.

Für weitere Auskünfte nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Zugehörige Objekte