Hundekontrolle

Hundetaxe
Für jeden gehaltenen Hund, der am Stichtag (1. August) über sechs Monate alt ist, wird in Langenthal eine Hundetaxe von Fr. 120.00 fällig. Die Rechnungen für die Hundetaxen werden zwischen August und September an die jeweiligen Hundehalter per Post versendet.


Welche Hunde sind befreit von der Taxe?
Gemäss Hundegesetz vom 27. März 2012 und dem Reglement über die Hundetaxe der Stadt Langenthal vom 24. November 2013 Art. 2 sind folgende Hunde von der Hundetaxe befreit:

  • Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung,
  • Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden,
  • Hunde für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist,
  • Diensthunde von polizeilichen Organisationen, sofern die erforderliche Ausbildung und die Einsatzbereitschaft nachgewiesen werden kann,
  • Hunde welche für ausserordentliche Lagen (Naturkatastrophen, Lawinenniedergänge usw.) eingesetzt werden, sofern die erforderliche Ausbildung und die Einsatzbereitschaft nachgewiesen werden kann.


Anmeldung und Abmeldung eines Hundes
Wenn Sie im Besitz eines neuen Hundes sind oder einen bei uns erfassten Hund nicht mehr besitzen, teilen Sie uns dies so rasch wie möglich mit diesem Online-Formular oder am Einwohnerschalter mit. Zu diesem Zweck nehmen Sie bitte den Hundepass mit, damit die Mutation direkt am Schalter vorgenommen werden kann.


Amicus
So heisst die schweizweite Hundedatenbank seit Anfang 2016 www.amicus.ch (vorher bekannt unter dem Namen ANIS). In dieser Hundedatenbank werden sowohl die Hunde (durch den Tierarzt mittels Chip-Nr.) sowie deren aktuellen Besitzer (durch die Stadt Langenthal) hinterlegt.

Für Informationen zur Hundedatenbank wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Identitas AG (Telefon 0848 777 100) oder an das Polizeiinspektorat der Stadt Langenthal direkt am Einwohnerschalter oder unter der Telefonnummer 062 916 23 02.


Mein Tier ist weggelaufen

  • Informieren Sie das Polizeiinspektorat.
  • Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern: Tier vermisst - Telefon 0900 1844 00
  • Bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale können Sie Ihr vermisstes Tier (mit Foto möglich) selber erfassen und online ausschreiben. Zusätzlich können Sie in der Datenbank nach Ihrem Tier suchen.

Ein Tier ist mir zugelaufen

  • Melden Sie sich beim Polizeiinspektorat. Anhand der Hundemarke oder des Chips kann der Besitzer ausfindig gemacht werden.
  • Kann das Tier nicht direkt vermittelt werden, wird es in einem Tierheim untergebracht. Die anfallenden Kosten sind vom Tierbesitzer zu tragen.
  • Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern: Tier gefunden - Telefon 0800 1844 00
  • Schweizerischen Tiermeldezentrale smtz: zugelaufene Tiere (mit Foto möglich) können in der Datenbank selber erfasst und online ausgeschrieben werden.


Weiterführende Links


Weiterführende Adresse
Tierschutzverein Oberaargau
Mundi
4954 Wyssachen
Tel. 079 669 96 06
www.tierschutzverein-oberaargau.ch

Zugehörige Objekte