Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Organisieren Sie ein öffentliches Fest oder eine Veranstaltung mit einer Gastwirtschaft? Dann brauchen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung.

Für die Bewilligung müssen Sie ein Gesuch ausfüllen. Je nach Veranstaltung sind Unterlagen z. B. zum Jugendschutz und zur Sicherheit beizulegen. Ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis ist nicht erforderlich.

Das vollständige Gesuch reichen Sie bei Veranstaltungen bis 500 Personen spätestens 20 Tage vor dem Anlass ein. Bei Veranstaltungen mit über 500 Personen gilt die Frist von 60 Tagen. Falls die Veranstaltung im Wald stattfindet, beträgt die Frist 90 Tage.

Das Gesuch und weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.

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