Technische Teilrevision Grundordnung - Öffentliche Mitwirkung

3. Dezember 2020

Der Gemeinderat Langenthal bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Langenthal zur öffentlichen Mitwirkung. Ziel der vorliegenden technischen Teilrevision ist es, eine gemeinsame, aktuelle und korrigierte baurechtliche Grundordnung für Langenthal, Untersteckholz und Obersteckholz zu schaffen.

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