Gemeindeabstimmung vom 10. Februar 2019; Einladung zur Urnenabstimmung

10. Januar 2019


Sehr geehrte Stimmbürgerinnen
Sehr geehrte Stimmbürger

Gemäss Art. 9 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 und Art. 6 des Wahl- und Abstimmungsreglements vom 22. Juni 2009 laden wir Sie ein, an der Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019 teilzunehmen.

Abzustimmen auf Gemeindeebene ist über

       die Vorlage "Aktienkapitalerhöhung der Haslibrunnen AG:

  •  Zustimmung zur Aktienkapitalerhöhung
  •  Kreditbewilligung für die Finanzierung der Aktienkapitalerhöhung
  •  Ausgabenbewilligung für nicht einbringliche Finanzierungskosten der Stadt"


Sie werden mit der ausführlichen Botschaft, die Ihnen rechtzeitig zugestellt wird, über das Geschäft orientiert.

Die Grundlageakten stehen Ihnen während den Bürozeiten (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr) im Verwaltungszentrum Langenthal, Sekretariat des Stadtrates, Jurastrasse 22, zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Die Botschaft kann als PDF-Datei unter www.langenthal.ch heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat
 

Zugehörige Objekte

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