Pressemitteilung: Spezialfinanzierung Kehrichtbeseitigung
Senkung der Grundgebühren für die Haushalte und für die Industrie-, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe ab 1. Januar 2019.
Die Grundgebühren für die Kehrichtbeseitigung für die Haushalte und für die Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sinken per 1. Januar 2019 auf Fr. 10.00 für die Haushalte und auf Fr. 30.00 für die Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (exklusive jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer MWST). Grund für die Senkung sind fehlerhafte Rechnungsstellungen in den Jahren 2015 bis 2018.
Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung.
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