Pressemitteilung: Spezialfinanzierung Kehrichtbeseitigung

31. Januar 2019

 

Senkung der Grundgebühren für die Haushalte und für die Industrie-, Ge­werbe und Dienstleistungsbetriebe ab 1. Januar 2019.

Die Grundgebühren für die Kehrichtbeseitigung für die Haushalte und für die Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sinken per 1. Januar 2019 auf Fr. 10.00 für die Haushalte und auf Fr. 30.00 für die Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (ex­klusive je­weils zuzüglich Mehrwertsteuer MWST). Grund für die Senkung sind fehlerhafte Rechnungsstel­lungen in den Jah­ren 2015 bis 2018.

Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung.

Zugehörige Objekte

Name
Pressemitteilung_Grundgebuhren_Gebuhrensenkung_Spezialfinanzierung_Kehrichtbeseitigung.pdf Download 0 Pressemitteilung_Grundgebuhren_Gebuhrensenkung_Spezialfinanzierung_Kehrichtbeseitigung.pdf