Eigentümerinnen und Eigentümer von Grund und Boden in der Schweiz können dieses nicht beliebig nutzen. Die Grundeigentümerschaften müssen sich an Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Rahmenbedingungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Damit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, welches die privatrechtlichen Einschränkungen grundeigentümerverbindlich festhält. Mit dem ÖREB-Kataster werden öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zentral und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen.
Seit anfangs 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen Themen (wie beispielsweise Raumplanung, Waldgrenzen, etc.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Seit dem 14. Juni 2018 ist die Gemeinde Langenthal öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
Zu beachten ist, dass der öffentlich zugängliche ÖREB-Kataster nicht als rechtliches verbindliches Instrument dient. Diese Auskünfte und Unterlagen sind nach wie vor bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Langenthal erhältlich. Der ÖREB-Kataster dient nur als Information sowie für einen raschen und übersichtlichen Zugang zu den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen.