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Urnenstandort
Die Urnen stehen bei allen Gebäuden direkt im Eingangsbereich.
 
Öffnungszeiten
Urne im Verwaltungszentrum:
Samstag, 10.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
Urne im Primarschulhaus Hard:
Samstag, 17.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
Urne in Untersteckholz:
Schulhaus Schwarzenbach
Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
 
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.be.ch und des Bundes unter www.admin.ch
 
Bedingungen/Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei den Einwohnerdiensten der Stadt Langenthal im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Auslandschweizer
Simmberechtigte Auslandschweizer können allfällige Fragen und Meldungen an einwohnerdienste@langenthal.ch richten. Adressänderungen sind bei der Schweizer Vertretung, bei welcher sie immatrikuliert sind, zu melden. Die Beibehaltung des Eintrages im Stimmregister ist alle vier Jahre zu bestätigen (Art. 3 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer). Diese Erneuerung des Eintrages kann auf normalem schriftlichen Weg oder durch persönliche Vorsprache bei einem Besuch in Langenthal direkt beim Stimmregisterbüro (Einwohnerdienste) erfolgen. Sie können Ihren Eintrag auch via Online-Formular erneuern lassen.
 
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
  5. Falls Sie das Antwortkuvert beim Verwaltungszentrum abgeben möchten, so beachten Sie, dass es bis spätestens am Freitag um 17.00 Uhr im Eingangsbereich respektive bis spätestens Samstag 08.00 Uhr im Briefkasten beim Verwaltungsgebäude eingeworfen werden muss.
 
Kontakt
Einwohnerdienste der Stadt Langenthal

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