Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern und wird von den in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten im Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt. Der Stadtpräsident (Hauptamt) wird durch die Stimmberechtigten im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Das Sekretariat des Gemeinderates wird duch den Stadtschreiber geführt. Die Richtlinien für die Regierungstätigkeit stellen die wichtigste Grundlage für die politische Arbeit des Gemeinderates dar. Die Aufgaben und Kompetenzen des Gemeinderates sind in den Art. 63 bis 76 der Stadtverfassung festgehalten. Die politische Zusammensetzung (Sitzverteilung) in der Amtsperiode 2017 - 2020 sieht wie folgt aus:
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