Kulturkommission
Die Aufgaben und Kompetenzen der Kulturkommission sind im Kultur- und Bibliotheksreglement der Stadt Langenthal und in der Verordnung über die Kulturförderung der Stadt Langenthal geregelt. Die Arbeit der Kulturkommission ist auf die folgenden kulturpolitischen Ziele ausgerichtet:
Darüber hinaus ist die Kulturkommission das Aufsichtsorgan der beiden städtischen Regiebetriebe Stadttheater Langenthal und Regionalbibliothek Langenthal. Die Kulturkommission ist die zuständige Fachkommission des Gemeinderates in kulturellen Belangen und als ständige Kommission dem Amt für Bildung, Kultur und Sport zugeordnet. Im Rahmen ihrer Befugnisse entscheidet die Kulturkommission über Gesuche für einmalige Beiträge oder Defizitdeckungsgarantien an Kulturprojekte und Kulturveranstaltungen sowie über Ankäufe von Werken der bildenden Kunst. Bei jährlich wiederkehrenden Beiträgen an Kulturinstitutionen und Kulturvereine, bei Kunst-und-Bau-Projekten sowie bei kulturpolitischen Grundsätzen hat sie ein Antragsrecht zuhanden des Gemeinderates. Zur Auszeichnung, Anerkennung und Förderung des kulturellen Schaffens kann der Gemeinderat auf Antrag der Kulturkommission jährlich einen oder mehrere Kulturpreise verleihen. Der Fachbereich Kultur betreut die Kulturkommission fachlich und führt ihr Sekretariat. Anfragen zuhanden der Kulturkommission sind jeweils an ihn zu richten. Die neunköpfige Kulturkommission setzt sich aus fünf politischen Mitgliedern und vier Fachmitgliedern zusammen, die vom Gemeinderat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die vier Fachmitglieder der Kulturkommission vertreten aktuell die folgenden kulturellen Bereiche:
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