Umweltschutz- und Energiekommission
Die Umweltschutz- und Energiekommission umfasst sieben Mitglieder, deren Wahl der Gemeinderat vornimmt. Die Aufgaben der Umweltschutz- und Energiekommission sind unter anderem die Beratung des Gemeinderates, die Ausarbeitung von Vorschriften und die Ausführung bzw. Begleitung von beschlossenen Massnahmen in Energie-, Umwelt- und Naturschutzbelangen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Kommission sind im Reglement für die Umweltschutz- und Energiekommission geregelt.
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