FundbüroZuständig für die Aufbewahrung eines Fundgegenstandes ist immer das Fundbüro des Gemeindegebietes, in dem eine Sache verloren, respektive gefunden wurde. Die Mitarbeitenden des Polizeiinspektorates sind dafür besorgt, dass die verlorenen Gegenstände ihren rechtmässigen Besitzern vermittelt werden, und dass der Finder einen angemessenen Finderlohn erhält. Ich habe etwas gefunden Geben Sie den Fundgegenstand am Schalter des Polizeiinspektorates ab. Die Abgabe sowie der Gegenstand wird registriert. Kann die Fundsache nach Ablauf eines Jahres nicht vermittelt werden, geht sie an den Finder über. Verzichtet der Finder darauf, geht der Gegenstand an eine wohltätige Institution. Ich habe etwas verloren Melden Sie den Verlust eines Gegenstandes umgehend am Schalter des Polizeiinspektorates. Sobald der verlorene Gegenstand abgegeben wird, werden Sie benachrichtigt. Kosten Für vermittelte Fundgegenstände fallen Kontrollgebühren gemäss Gebührenverordnung 4.1.1 V, Art. 5 an. Fahrräder und Mofas Melden Sie den Verlust am Schalter der Kantonspolizei in Langenthal (Tel. 062 390 71 01). Vignettennummer, Marke, Farbe und Rahmennummer des Zweirads sind wichtige Angaben. Sobald Ihr Fahrzeug gefunden wird, werden Sie benachrichtigt. Vermisste oder zugelaufene Tiere Siehe Ausführungen "Hundekontrolle". Im öffentlichen Verkehr (Zug und Bus) Sie können den Verlust eines Gegenstandes bei der SBB am Bahnschalter, telefonisch unter der kostenpflichtigen Nummer 0900 300 300 (Fr. 1.19/Min) oder online melden.
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