UmzugGemäss dem Orts- und Polizeireglement der Stadt Langenthal vom 8. Mai 1972 (Art. 75), müssen Adressänderungen innerhalb der Stadt Langenthal innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Die Änderung kann uns persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, per Internet oder Telefon bekannt gegeben werden. Nach erfolgter Meldung stellen wir Ihnen Ihren neuen Niederlassungsausweis (Schweizerbürger) kostenlos zu. Für ausländische Staatsangehörige
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