Vaterschaftsabklärungen

Sobald eine unverheiratete Frau während der Schwangerschaft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) darum bittet oder diese von der Geburt eines Kindes Kenntnis erhält, sorgen die sozialen Dienste im Auftrag der KESB für die Feststellung der Vaterschaft und die Wahrung des Unterhaltsanspruches des Kindes.

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