Alimentenhilfe

Im Kanton Bern sind die Gemeinden zuständig für die Alimentenhilfe (Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und Inkassohilfe). Sofern Sie die Ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträge nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt. Das Sozialamt Langenthal ist für die Alimentenhilfe folgender Gemeinden zuständig: Bleienbach, Langenthal, Lotzwil, Oeschenbach, Rohrbachgraben, Rütschelen und Ursenbach.

 

Alimentenbevorschussung

Sofern die durch ein Gericht oder eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht regelmässig im Voraus ausgerichtet werden, kann ein Antrag zur Bevorschussung der Kinderalimente gestellt werden. Die Höhe der Alimente richtet sich nach den behördlich festgesetzten Beiträgen, sie darf jedoch den Betrag der maximalen einfach AHV-Waisenrente nicht übersteigen. Sozialhilfe beziehende Kinder haben keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Ebenso werden keine eherechtlichen Unterhaltsansprüche unter Erwachsenen und Kinderzulagen bevorschusst.

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Alimenteninkasso

Das Sozialamt ist auf Gesuch hin verpflichtet, bei der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen unentgeltliche Inkassohilfe zu leisten. Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Alimentenbevorschussung erheben.

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