Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger

Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer?

  • Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen?
  • Sind Sie bereits hier geboren und aufgewachsen?
  • Fühlen Sie sich in der Schweiz integriert?
  • Ist die Schweiz Ihr Zuhause?
  • Sind Sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung?


Dann haben Sie die Möglichkeit, Schweizerin oder Schweizer zu werden. Je nach Voraussetzungen durch eine ordentliche Einbürgerung oder eine erleichterte Einbürgerung

Einbürgerungsgesuch Langenthal
Einbürgerungswillige müssen einen Deutschtest (schriftlich Niveau A2, mündlich Niveau B1) und einen Einbürgerungstest bestehen. Der Einbürgerungstest wird von den Beruflichen Weiterbildungskursen (bwk) Burgdorf angeboten. Der vorgängige Besuch eines Einbürgerungskurses, welcher auch von den Beruflichen Weiterbildungskursen (bwk) Burgdorf angeboten wird, ist freiwillig. Den für die Einbürgerung verlangten Sprachnachweis kann bei den von fide akkreditierten Anbietern absolviert werden. Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.

Das Einbürgerungsgesuch ist zwingend auf dem amtlichen Formular bei der Einwohnergemeinde einzureichen. Die Gesuchsunterlagen werden Ihnen nur nach persönlicher Vorsprache beim Amt für öffentliche Sicherheit ausgehändigt.

Wichtig: Für ein Beratungsgespräch sowie die Abgabe der Gesuchsformulare ist vorgängig telefonisch unter der Nummer 062 916 21 11 oder via E-Mail unter einbuergerungen@langenthal.ch ein Termin zu vereinbaren.

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