Gewerbepolizei
Ladenöffnungszeiten
Die vorgeschriebenen maximalen Ladenöffnungszeiten im Kanton Bern finden Sie auf der Website des Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion. Innerhalb dieser Zeiten haben die Detailhandelsgeschäfte in Langenthal unterschiedlich geöffnet.
Handel mit gebranntem oder nicht gebranntem Alkohol
Gesuche für den Handel mit alkoholischen Getränken sind mindestens 30 Tage vor der Übernahme/der Eröffnung beim Amt für öffentliche Sicherheit einzureichen.
Einhaltung von Preisbekanntgabevorschriften
Verkaufspreise müssen so angeschrieben sein, dass sie klar sind und miteinander verglichen werden können. Irreführende Preisangaben sind verboten.
Taxibewilligungen
Gemäss Artikel 2 des Taxireglements vom 17. November 2014 der Stadt Langenthal ist das Halten und Führen von regelmässig in der Stadt Langenthal eingesetzten Taxis bewilligungspflichtig. Wer die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Erteilung der Bewilligung. Für weitere Auskünfte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Tombolas und Lottos
Seit dem 1. Januar 2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft.
Weiterführende Links
- Regierungsstatthalteramt Oberaargau
- Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
- Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
- Staatssekretariat für Wirtschaft Seco
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Polizeiinspektorat | 062 916 22 89 | polizeiinspektorat@langenthal.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für öffentliche Sicherheit | 062 916 22 89 | amt.sicherheit@langenthal.ch |
Name |
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Polizeiinspektorat |