Benützung öffentlicher Grund / Anlässe in Langenthal

Bewilligungen Nutzung von öffentlichem Grund
Für Veranstaltungen, Standaktionen etc. auf öffentlichem Grund (z.B. Marktgasse, Wuhrplatz, Markthallenplatz) benötigen Sie vom Amt für öffentliche Sicherheit eine Bewilligung. Die Gesuchunterlagen sind spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei uns einzureichen.

 
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Für das Führen einer Gast- bzw. Festwirtschaft ist beim Amt für öffentliche Sicherheit das Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung einzureichen (für geschlossene Gesellschaften muss kein Gesuch eingereicht werden). Die Bewilligung erfolgt durch das Regierungsstatthalteramt.


Grossanlässe
Wird in Langenthal ein Grossanlass durchgeführt, sind 60 Tage vor der Veranstaltung folgende Formulare beim Amt für öffentliche Sicherheit einzureichen:


Anlass in der Markthalle


Übrige Veranstaltungsorte


Bitte beachten Sie:

  • Bevor Sie einen Anlass in Langenthal organisieren, nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf. So vermeiden Sie Terminkollisionen und wir können Sie bei der Planung gezielt unterstützen.
  • Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung: Zusammen mit dem Gesuch ist das Jugendschutzkonzept einzureichen. Eine Selbstkontrolle der Lebensmittelhygiene muss während des Anlasses aufliegen.
  • Die Checkliste "Organisation einer Veranstaltung" dient auch Ihnen als Veranstalter: Sie können kontrollieren, ob Sie alle wichtigen und sicherheitstechnischen Massnahmen für eine erfolgreiche Veranstaltung getroffen haben.

 
Plakatierung / Werbung für Ihren Anlass
In Langenthal ist das Anschlagen von Plakaten jeglicher Art an öffentlichen Stellen bewilligungspflichtig. Sie können nach Absprache mit dem Amt für öffentliche Sicherheit bei den Ortseingängen auf oder neben den Touristik-Infotafeln gut sichtbar für Ihren Anlass werben. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

Dokumente


Weiterführende Links

Zugehörige Objekte