Die Aufgaben des Fachbereichs zentraler Rechtsdienst sind:
- Beratung des Gemeinderates, des Stadtrates, der übrigen Behörden sowie der Stadtverwaltung bei juristischen Fragen
- Instruktion von Einsprache- und Beschwerdeverfahren
- Vertretung der Stadt Langenthal in Rechtsstreitigkeiten
- Betreuung der städtischen Reglementensammlung und des Rechtsetzungsverfahrens
- Leitung von und Mitarbeit in Projekten
Der Fachbereich zentraler Rechtsdienst ist eine verwaltungsinterne Dienstleistungseinheit und steht Dritten für Rechtsauskünfte nicht zur Verfügung.