Stadtentwicklung
Die Aufgaben des Fachbereichs Stadtentwicklung sind: - Standort- und Wirtschaftsförderung
- Koordination und Planung sämtlicher räumlichen und verkehrlichen Begehren und grösseren Projekten der Stadt sowie den übergeordneten Planungsebenen
- Erstellung und Überarbeitung der kommunalen Richtpläne und Konzepte (Stadt- und Quartierebene)
- Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung der regionalen Richtpläne und Konzepte
- Erarbeitung und Leitung/Begleitung der Agglomerationsprogramme
- Überarbeitung des Baureglements und des Zonenplanes
- Förderung, Unterstützung und Begleitung von qualitativen Verfahren im Bereich der Arealentwicklung
- Erlass und Überprüfung von Überbauungsordnungen
- Koordination von Neuerschliessungen (Verkehr und technische Infrastruktur)
- Förderung einer stadtgerechten Mobilität
- Erlass von tempobeschränkten Zonen
- Sicherstellung der Schulwegsicherheit
- Sekretariat der Arbeitsgruppe Mobilität
- Organisieren der Kehricht- und Altstoffentsorgung
- Organisieren der Grüngutbewirtschaftung und des Kompostierwesens
- Administratives Betreuen der Feuerungskontrolle
- Bearbeitung Geschäfte/Themen im Bereich Umwelt/Energie/Nachhaltigkeit
- Aufbau/Betreuung/Nutzung des Geoinformationssystems (GIS) und dessen Datenbanken
- Städtebauliche CAD Bearbeitung und 3D-Modellierung
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