Budget der Erfolgsrechnung 2023 - Gemeinderat empfiehlt Variante A mit einer Steueranlage von 1.44 Einheiten
Falls bis zum 30. Juni 2023 kein von den Stimmberechtigten genehmigtes Budget 2023 vorliegt, beschliesst der Regierungsrat das Budget 2023 und legt die Steueranlage fest. Dazu soll es nicht kommen. Deshalb wird das Budget 2023 gemäss Antrag des Gemeinderates an den Stadtrat ausnahmsweise in zwei Varianten – mit unterschiedlichen mittel- und langfristigen Folgen für die Finanzplanung – vorgelegt. Die überarbeitete Budgetvorlage wird dem Stadtrat am Montag, 8. Mai 2023, unterbreitet. Die anschliessende Gemeindeabstimmung findet am Sonntag, 18. Juni 2023 statt.
Inhaltlich wurden seit der Abstimmung im Januar zwei Anpassungen vorgenommen:
- Die Fiskalerträge (=Steuereinnahmen) sind in beiden Budgetvarianten aktualisiert und leicht höher budgetiert: Aufgrund des provisorischen Rechnungsabschlusses des Jahres 2022 ist heute bekannt, dass die Fiskalerträge im Jahr 2022 höher ausfallen, als dies im Budget 2022 erwartet wurde. Deshalb können die Fiskalerträge in den beiden Budgetvarianten A und B leicht erhöht angesetzt werden.
- Im Bereich des Stadttheaters (Kontengruppe 6210.xxxx.xx) wird das Budget wie folgt angepasst: Die vom Stadtrat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2022 beschlossene Kürzung im Umfang von Fr. 70'000.00 wird in Anbetracht der Verpflichtungen aus dem bestehenden Leistungsvertrag zwischen den Regionsgemeinden, dem Kanton Bern und der Stadt Langenthal zur Finanzierung des Stadttheaters in beiden neuen Budgetvarianten auf Fr. 30'000.00 reduziert.
Die restlichen Positionen im überarbeiteten Budget 2023 entsprechen dem bereits für den ersten Abstimmungstermin vorgelegten Budgetentwurf – der Gemeinderat sieht keinen weiteren Handlungsspielraum. Auf dieser Basis werden dem Stadtrat die folgenden beiden Budgetvarianten vorgelegt:
- Variante A: Steueranlage von 1.44 Einheiten (bisher 1.38 Einheiten) und Liegenschaftssteuer von 1.0 Promille des amtlichen Werts (unverändert). Diese Budgetvariante schliesst im steuerfinanzierten Allgemeinen Haushalt (ohne Spezialfinanzierungen) mit einem Defizit von Fr. - 3.85 Mio. ab.
- Variante B: Steueranlage von 1.38 Einheiten (unverändert) und Liegenschaftssteuer 1.0 Promille des amtlichen Werts (unverändert). Diese Budgetvariante schliesst im steuerfinanzierten Allgemeinen Haushalt (ohne Spezialfinanzierungen) mit einem Defizit von Fr. - 5.32 Mio. ab.
Damit die vom Gemeinderat beschlossene Finanzstrategie mit dem mittelfristigen Ziel eines ausgeglichenen Haushalts erreicht werden kann, ist es aus seiner Sicht unumgänglich, nicht nur die Ausgabenseite zu verbessern. Parallel dazu und ebenso im Sinne der Opfersymmetrie ist die Stärkung der Einnahmeseite nötig. Es wird nur auf diese Weise gelingen, die Reduzierung des Bilanzüberschusses kontrolliert fortzusetzen, die Ergebnislage schrittweise zu verbessern und den Finanzhaushalt zu stabilisieren.
Für den Gemeinderat ist es wichtig zu betonen, dass die Aufrechterhaltung des städtischen Leistungsangebotes nur mit einer moderaten Erhöhung der Steueranlage gesichert ist. Er spricht sich daher für die angepasste Steueranlage von 1.44 Einheiten aus und empfiehlt sowohl dem Stadtrat als auch den Stimmberechtigten die Unterstützung der Budgetvariante A mit einer angepassten Steueranlage von 1.44 Einheiten. Langenthal bleibt damit im Kanton Bern nach wie vor eine der steuergünstigsten Gemeinden. Gleichzeitig kann das breite Leistungsangebot zu Gunsten der Bevölkerung und der Region gewährleistet werden.
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