Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)

23. August 2023
Konzessionsverfahren nach Art. 9 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)

Gesuchstellerin:
Wasserversorgungsgenossenschaft Obersteckholz, Winkel 18, 4924 Obersteckholz

Projektverfasserin:
Ruefer Ingenieure AG / georegio ag, Bahnhofstrasse 35, 3400 Burgdorf

Gesuch:
Erteilung einer Gebrauchswasserkonzession zur Nutzung von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung mit einer Entnahmeleistung von 20 Litern pro Minute und einer Dauer der Konzession für 10 Jahre
Erteilung der Baubewilligung einschliesslich der erforderlichen Ausnahme - und Nebenbewilligungen für den Ausbau eines bestehenden Bohrlochs ins Grundwasser zu einer Grundwasserfassung. UeO und Sicherung von öffentlichen Wasserleitungen mit Sonderbauwerken und Nebenanlagen inkl. Baubewilligung.

Standort:
Adresse: Heiligenbühlwald, 4924 Obersteckholz
Parzelle Nr.: 261, 366, 370
Koordinaten E= 2 628 799 / N= 1 227 127

Ausnahmebewilligungen:
Ausnahmebewilligung für eine nichtforstliche Kleinbaute nach Art. 16 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) und Art. 14 der kantonalen Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 (KWaV; BSG 921.111)

Einsprachefrist:
25. August bis und mit 25. September 2023

Auflageort:
Stadtverwaltung Langenthal, Jurastrasse 22, 4901 Langenthal

Einsprachestelle:
Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

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