Familienpflege (Pflegefamilien)

Pflegeeltern, die ein Kind in Wochen- oder Dauerpflege betreuen, benötigen vor der Aufnahme des Pflegekindes eine Bewilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Diese Pflegekinderbewilligung kann über die örtliche Pflegekinderaufsicht eingeholt werden. Die Pflegekinderaufsicht unterstützt die Betroffenen bei der Platzierungsvorbereitung sowie bei der Ausarbeitung des Pflegevertrages und begleitet und überwacht das Pflegeverhältnis.

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