Kindesschutz

Aufgabe des Sozialamtes ist es, gefährdete Kinder zu schützen. Gemeinsam mit Eltern, Kindern und beteiligten Bezugspersonen suchen die sozialen Dienste im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nach gangbaren Lösungen. Kommt eine freiwillige Zusammenarbeit nicht zustande und sind die Kinder ernsthaft gefährdet, werden bei der KESB Massnahmen zum Schutze der Kinder beantragt. Meldungen gefährdeter Kinder und Jugendlicher sind an die KESB zu richten.

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