Fachbereich Stadtentwicklung

Die Aufgaben des Fachbereichs Stadtentwicklung sind:

  • Standort- und Wirtschaftsförderung
  • Koordination und Planung sämtlicher räumlichen und verkehrlichen Begehren und grösseren Projekten der Stadt sowie den übergeordneten Planungsebenen
  • Erstellung und Überarbeitung der kommunalen Richtpläne und Konzepte (Stadt- und Quartierebene)
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung der regionalen Richtpläne und Konzepte
  • Erarbeitung und Leitung/Begleitung der Agglomerationsprogramme
  • Überarbeitung des Baureglements und des Zonenplanes
  • Förderung, Unterstützung und Begleitung von qualitativen Verfahren im Bereich der Arealentwicklung
  • Erlass und Überprüfung von Überbauungsordnungen
  • Koordination von Neuerschliessungen (Verkehr und technische Infrastruktur)
  • Förderung einer stadtgerechten Mobilität
  • Erlass von tempobeschränkten Zonen
  • Sicherstellung der Schulwegsicherheit
  • Aufbau/Betreuung/Nutzung des Geoinformationssystems (GIS) und dessen Datenbanken
  • Steuerung Siedlungsrichtplan

Personen

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