Strasse freihalten: Rückschnitt von Bepflanzungen bis 30. April 2026
Die Stadt bittet alle Strassenanstösserinnen und -anstösser, ihre Verantwortung zur Freihaltung von Strassen ernst zu nehmen. Bäume, Grünhecken, Sträucher sowie landwirtschaftliche Kulturen entlang von Kantonsstrassen, Gemeindestrassen und öffentlich zugänglichen Strassen auf Privatgrund sind rechtzeitig zurückzuschneiden.
Wichtiger Termin:
Der Rückschnitt auf das vorgeschriebene Mass ist bis spätestens 30. April 2026 vorzunehmen. Bei Bedarf sind auch im weiteren Verlauf des Jahres zusätzliche Rückschnitte erforderlich.
Hinweis:
Wer dieser Aufforderung nicht fristgerecht bis spätestens 30. April 2026 nachkommt, wird durch eine Verfügung mit Androhung der Ersatzvornahme zum Rückschnitt verpflichtet.
Wir danken für Ihre Mithilfe zur Sicherheit und Zugänglichkeit unserer Verkehrswege.