Datenschutz
Die Geschäftsprüfungskommission ist die städtische Aufsichtsstelle für Datenschutz gemäss Artikel 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes. Die Aufsichtsstelle überwacht die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz und berät betroffene Personen über ihre Rechte respektive ist zuständig für die Behandlung von entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anliegen (vgl. Art. 34 kantonales Datenschutzgesetz).
Die Geschäftsprüfungskommission führt zudem das Register der Datensammlungen gemäss Artikel 18 des kantonalen Datenschutzgesetzes. Das Register wird hier der Öffentlichkeit zugänglich gemacht: Register der Datensammlungen
Gemäss Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über den Einsatz von Videoüberwachungsgeräten bei Massenveranstaltungen und an öffentlichen Orten (Videoverordnung, VidV) führen die Gemeinden eine Liste der für die Videoüberwachung an öffentlichen Orten und zum Schutz öffentlicher Gebäude eingesetzten Videoüberwachungsgeräte mit deren Standorten und machen diese allgemein zugänglich: Liste Videoüberwachung