Stimmberechtigte

In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind die nach kantonalem Recht stimmberechtigten Personen, welche seit mindestens drei Monaten in der Stadt Langenthal wohnhaft sind. Die dreimonatige Frist beginnt mit der ordnungsgemässen Anmeldung bei den Einwohnerdiensten.

Die Rechte und Pflichten der Stimmberechtigten sind in der Stadtverfassung vom 22. Juni 2009 ab Artikel 15 ff. umschrieben.

Alle Informationen zu und Resultate von Abstimmungen und Wahlen finden Sie hier.