Stadtschreiber

Die Aufgaben des Stadtschreibers sind namentlich:

  • die administrative Leitung der Stadtverwaltung, die Beaufsichtigung des Personals und die Organisation eines sachgerechten und wirtschaftlichen, gesetzmässigen und bürgernahen Verwaltungsablaufs
  • die Ausübung des Vorsitzes der Verwaltungsleitung
  • die Wahrnehmung der Obliegenheiten als Sekretär des Gemeinderates, dabei insbesondere die Beratung und Bearbeitung von Grundsatzfragen des Gemeinderates und des Stadtpräsidenten, die Formulierung und Konkretisierung der Zielvorstellungen des Gemeinderates und deren Koordination unter den Ämtern und den zentralen Diensten sowie die Überprüfung der Vorlagen und Anträge an den Gemeinderat, den Stadtrat und die Gemeinde auf formale und juristische Richtigkeit
  • der Vollzug aller Tätigkeiten als Informationsbeauftragter des Gemeinderates


Die detaillierteren Beschreibungen des Aufgabengebietes finden Sie hier (Art. 28 ff. Reglement über die Organisation der Stadtverwaltung).

Personen

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