Teilrevision der Ortsplanung "Naturgefahren und Gewässerräume"

28. Juli 2025
Das Baugesetz des Kantons und das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verlangen die verbindliche Festlegung von Naturgefahrengebieten und Gewässerräumen im Zonenplan der Gemeinden. Die Stadt Langenthal integriert diese Vorgaben nun in die Grundordnung.

Der Gemeinderat setzt den Auftrag im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung "Naturgefahren und Gewässerräume" um. Dafür werden die Zonenpläne für Naturgefahren und Gewässerräume neu erlassen und das Baureglement entsprechend ergänzt.


Vorgaben für Bauen und Nutzung im Gewässerraum
Die Festlegung der Gewässerräume ersetzt die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV) von 2019, die vor allem bei kleinen Fliessgewässern zu übergrossen Schutzräumen führten. Das Bundesrecht regelt, wie Gewässerräume bestimmt und genutzt werden.


Informationsanlass vom Donnerstag, 28. August 2025
Da die Teilrevision der Ortsplanung "Naturgefahren und Gewässerräume" bereits seit mehreren Jahren läuft und die letzte öffentliche Information im Rahmen der Mitwirkung im Jahr 2019 erfolgte, lädt die Stadt Langenthal alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu einem Informationsanlass ein:
Wann: Donnerstag, 28. August 2025
Wo: Alte Mühle; Mühlesaal, 4900 Langenthal
Zeit: 19:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung erforderlich.


An diesem Anlass werden Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung sowie externe Fachpersonen die Details der Teilrevision der Ortsplanung "Naturgefahren und Gewässerräume" mit der grundeigentümerverbindlichen Festlegung im Zonenplan und der Baureglementsänderung vorstellen und Fragen beantworten.

Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zur Teilrevision – bestehend aus den Zonenplänen "Naturgefahren" und "Gewässerräume", der zugehörigen Änderung des Baureglements sowie einem Erläuterungsbericht – werden vom 1. September bis 1. Oktober 2025 im Verwaltungszentrum Langenthal, im 3. Stock öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen sind ausserdem auf der Webseite der Stadt (https://www.langenthal.ch/auflagen) aufgeschaltet. Während der Auflagefrist haben betroffene Personen die Möglichkeit, Einsprachen oder Rechtsverwahrungen einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name
Teilrevision Ortsplanung_Naturgefahren und Gewässerräume (PDF, 3.71 MB) Download 0 Teilrevision Ortsplanung_Naturgefahren und Gewässerräume