Langenthaler Fasnacht 2026 – Konsequente Durchsetzung des Brandschutzes
Nach den tragischen Ereignissen in Crans-Montana kommt dem Brandschutz eine besondere Bedeutung zu. Der Kanton Bern setzt stark auf Eigenverantwortung; eine zentrale Rolle beim vorbeugenden Brandschutz sowie bei Kontrollen übernimmt die Gebäudeversicherung Bern (GVB). Sie formuliert in ihren Fachberichten die Brandschutzauflagen zuhanden der Bewilligungsbehörden, so auch für gastgewerbliche Betriebe, Clubs und Nachtlokale und sie überprüft deren Einhaltung (bei einer entsprechenden Personenbelegung) im Abstand von fünf bis zehn Jahren. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Fluchtwegen, der Einhaltung der maximal zulässigen Personenzahl, den Notausgängen, der Betriebsorganisation, möglichen Brandgefährdungen, Dekorationen sowie auf Löschmitteln und technischen Brandschutzeinrichtungen. Im Rahmen der Gastgewerbegesetzgebung sind sowohl die Regierungsstatthalterämter als auch die zuständigen kommunalen Behörden befugt, selbständig und jederzeit Kontrollen durchzuführen sowie bei Bedarf Massnahmen anzuordnen.
Zweistufiges Kontrollverfahren für Fasnachtsbetriebe
In Langenthal wird seit einiger Zeit ein zweistufiges Verfahren zur Kontrolle der Fasnachtsbetriebe angewendet, das für die Fasnacht 2026 weiter ausgebaut und verfeinert wurde. In der ersten Phase wurden rund 60 Betriebe angeschrieben und ersucht, die in den Bau-, gastgewerblichen Betriebs- oder Einzelbewilligungen formulierten Auflagen und Bedingungen strikte einzuhalten und umzusetzen. Bei Unklarheiten wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mit den Behörden vor dem Anlass Rücksprache zu nehmen. Dem Schreiben liegt ein Merkblatt der GVB vom 7. Januar 2026 bei, das als integraler Bestandteil gilt und die wichtigsten Punkte nochmals zusammenfasst. Kurz vor der Fasnacht kontrollieren die Spezialisten des Amtes für öffentliche Sicherheit (AföS) und der Brandschutzsachverständige der Stützpunktfeuerwehr Langenthal die Betriebe. Auf Wunsch kann diese Kontrolle Stadt Langenthal Mitteilungen des Amts für öffentliche Sicherheit auch vorab an einem individuell vereinbarten Termin erfolgen. Zudem instruiert die Langenthaler Fasnachtsgesellschaft die Cliquen für ihre privaten, nicht-öffentlichen Lokalitäten in Sachen Brandschutz. So wird gemeinsam dafür gesorgt, dass die Fasnacht sicher durchgeführt werden kann.
Weitere Sicherheitsmassnahmen
Grössere Menschenansammlungen, wie sie an der Fasnacht vorkommen, müssen in der heutigen Zeit geschützt werden. Das Amt für öffentliche Sicherheit arbeitet kontinuierlich daran, diesen Schutz auf Basis der aktuellen Lagebeurteilung zu optimieren. So werden in diesem Jahr erstmals und versuchsweise neue Absperrmittel, wie "Roadblocker" und auch Fahrzeuge eingesetzt. Dadurch werden die Menschen geschützt und im Ereignisfall haben die Blaulichtorganisationen raschen Zugang. Zudem wurde im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr das Zünden von Feuerwerk für dieses Jahr untersagt. Dies gilt ausdrücklich auch für Fahrzeuge während des Fasnachtsumzugs. All diese und weitere Massnahmen sind in mehreren Sitzungen mit der Fasnachtsgesellschaft, dem Werkhof, der Stützpunktfeuerwehr, der Kantonspolizei und weiteren Organisationen abgesprochen worden.
Das Amt für öffentliche Sicherheit zählt auf das Verständnis der Bevölkerung für diese Massnahmen und dankt dafür, dass diese im Interesse der Sicherheit von allen mitgetragen werden. Wir wünschen allen eine sichere und fröhliche Fasnacht 2026!
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