Informationen zur Ersatzwahl für das Stadtpräsidium
Alle in Langenthal wohnhaften und in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen sind als hauptamtliche Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident wahlfähig. Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident wird nach dem Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren) gewählt. Bewirbt sich nur eine Person auf das Stadtpräsidium, erklärt der Gemeinderat diese Person in stiller Wahl als gewählt.
Wahlvorschläge bis 1. Juli 2026 einreichen
Die Wahlvorschläge für das Amt der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten sind der Stadtkanzlei bis spätestens Mittwoch, 1. Juli 2026, 12.00 Uhr, einzureichen (Stadtverwaltung Langenthal, 3. Stock oder per Post). Die Wahlvorschläge müssen zu diesem Zeitpunkt in der Stadtkanzlei eingetroffen sein. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden und sind ungültig. Alle Informationen zur Wahlanforderung finden Sie unter dem Link: langenthal.ch/kandidatur.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für die Organisation und die Durchführung der Gemeindewahlen bildet das Abstimmungs- und Wahlreglement vom 15. Dezember 2019 und die Wahl- und Abstimmungsverordnung vom 21. Juni 2023.
Zugehörige Objekte
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| Mitteilung des Gemeinderats (PDF, 42 kB) | Download | 0 | Mitteilung des Gemeinderats |