Anpassung der Konzessionsabgaben für Strom und Gas ab 1. Juli 2026

3. Juli 2026
Die Stadt Langenthal passt die Konzessionsabgaben für die Nutzung des öffentlichen Grundes im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgung per 1. Juli 2026 an. Insbesondere durch die neu eingeführte Abgabe auf Gas wird die Mehrbelastung von Haushalten mit Wärmepumpen gegenüber Haushalten mit fossiler Gasversorgung aufgehoben. Gleichzeitig unterstützt die Massnahme die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen von Bund, Kanton und Gemeinde.

Mit Stadtratsbeschluss vom 30. März 2026 wurde die Teilrevision des Versorgungsreglements der Stadt Langenthal vom 15. September 2014 beschlossen. Das Reglement regelt die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Kommunikationssignalen durch die IB Langenthal AG. Teil der Teilrevision war die Anpassung an die neue Gemeindestruktur seit der Fusion mit Ober- und Untersteckholz und die Ermöglichung einer Konzessionsabgabe für die Nutzung des öffentlichen Grundes für die Gasversorgung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 1. Juli 2026 die Höhe der Konzessionsabgaben festgelegt. Die Konzessionsabgabe ist mit einer Miete für die Nutzung des Bodens vergleichbar und wird geschuldet, da ein Grossteil der Gas- und Stromleitungen in öffentlichen Strassen verbaut sind. Die Höhe der Konzessionsabgabe bemisst sich nach der auf dem Gemeindegebiet ausgespeisten Energiemenge und wird den Endkundinnen und Endkunden durch die IB Langenthal AG anteilsmässig belastet.

Ab dem 1. Juli 2026 gelten folgende Ansätze:

  • Elektrizität: 1,2 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh; bisher 0,88 Rp./kWh)
  • Gas: 0,6 Rp./kWh (neu)

Die Abgabe wird neuerdings, wie im revidierten Versorgungsreglement festgehalten, jeweils nur für die ersten zwei Gigawattstunde pro Jahr und Abgabestelle erhoben.

Verhältnismässige Ausgestaltung

Bereits heute wird auf der Stromrechnung eine sogenannte "Abgabe an die Gemeinde" ausgewiesen. Per 1. Juli 2026 wird auch bei der Gasrechnung eine entsprechende Angabe verrechnet. Dadurch wird eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Heizsysteme beseitigt: Bisher wurde für die Stromleitungen eine Abgabe geschuldet, für die Gasleitungen jedoch nicht. Als Folge wurden Häuser mit Wärmepumpen stärker belastet als Häuser mit Gasheizung.

Mit der Einführung der entsprechenden Abgabe zur Gasversorgung wird diese indirekte Subvention beendet. Bei der Festlegung der neuen Ansätze wurde auf eine ausgewogene und verhältnismässige Belastung der verschiedenen Energieträger geachtet und die Konzessionsabgabe auf Gas bewusst tiefer angesetzt als jene auf Elektrizität. Diese berücksichtigt, dass mit Strom – beispielsweise über Wärmepumpen – deutlich effizienter Wärme erzeugt werden kann als mit Gas. Für die gleiche Heizleistung wird bei Gas in der Regel mehr Energie benötigt. Die unterschiedliche Höhe der Abgaben trägt diesen verschiedenen energetischen Wirkungsgraden Rechnung und verhindert eine unverhältnismässige Belastung einzelner Heizsysteme.

Mit einer Abgabehöhe von Fr. 1,2 Rp/kWh ist die Abgabe im Vergleich zu den benachbarten Gemeinden, welche mehrheitlich eine Abgabe von 1,5 Rp/kWh erheben, weiterhin moderat.

Für einen durchschnittlichen Haushalt in Langenthal ergeben sich daraus voraussichtlich jährliche Mehrkosten von rund Fr. 25.00 bis 35.00 bei der Elektrizität und Fr. 50.00 bis 100.00 bei Gasheizungen. Die tatsächlichen Kosten hängen jedoch stark vom individuellen Energieverbrauch ab.

Beitrag zu klima- und energiepolitischen Zielen

Die Einführung der Konzessionsabgabe für die Gasversorgung und die damit einhergehende Beendigung der indirekten Subvention von Gasheizungen entspricht den energiepolitischen Zielen der Stadt. Durch die Gleichbehandlung der Strom- und Gasleitungen in den öffentlichen Strassen wird ein bisher bestehendes Ungleichgewicht zu Gunsten eines fossilen Energieträgers beseitigt. Die Massnahme setzt ein moderates energie- und klimapolitisches Signal, indem sie die langfristigen gesellschaftlichen und infrastrukturellen Kosten fossiler Energieträger besser abbildet und somit zu mehr Kostenwahrheit beiträgt. Gleichzeitig erfolgt die Ausgestaltung bewusst verhältnismässig, um Haushalte und Unternehmen nicht übermässig zu belasten. Die Regelung unterstützt die klima- und energiepolitischen Ziele von Bund, Kanton und Gemeinde und fördert die schrittweise Reduktion fossiler Energieträger. Zudem trägt sie zu einer nachhaltigeren Energieversorgung und zur langfristigen Sicherung der kommunalen Infrastruktur bei.

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