Öffentliche Planauflage – Teilrevision der Ortsplanung "Naturgefahren und Gewässerräume" Anpassung Weidenbach nach der ersten öffentlichen Auflage

1. Oktober 2026
Der Gemeinderat der Stadt Langenthal bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die vor-erwähnte Anpassung des Weidenbachs der Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage.

Die Anpassung des Weidenbachs der Teilrevision der Ortsplanung "Naturgefahren und Gewässerräume" besteht aus:

  • Anpassung Zonenplan "Naturgefahren"
  • Anpassung Zonenplan "Gewässerräume"
     

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 1. Oktober bis 2. November 2026, im Verwaltungszentrum Langenthal, Jurastrasse 22, im 3. Stock, öffentlich auf. Sie können zudem auf dieser Webseite eingesehen werden.

 

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Anpassung der Teilrevision der Ortsplanung beim Gemeinderat der Stadt Langenthal schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Eingaben sind an das Stadtbauamt, Fachbereich Stadtentwicklung, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal oder per E-Mail an stadtbauamt@langenthal.ch zu richten.

Zugehörige Objekte

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Erläuterungsbericht (PDF, 40.33 MB) Download 0 Erläuterungsbericht
ZPÄ Gewässerräume (PDF, 955 kB) Download 1 ZPÄ Gewässerräume
ZPÄ Naturgefahren (PDF, 946 kB) Download 2 ZPÄ Naturgefahren