Abmeldung / Wegzug

Schade, dass Sie die Stadt Langenthal verlassen. Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.

Bitte vergessen Sie nicht, sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten abzumelden. Am einfachsten können Sie dies online via eUmzug tun. Oder Sie kommen persönlich an unseren Einwohnerschalter.

Abmeldung aus Langenthal

Sie ziehen aus Langenthal weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Informationen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger Schweizer Bürgerinnen und Bürger sin…

Sie ziehen aus Langenthal weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Informationen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges den Einwohnerdiensten zu melden.

Informationen für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige müssen den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges den Einwohnerdiensten melden.

Welche Amtsstellen werden durch die Einwohnerdienste automatisch benachrichtigt?
Alle Amtsstellen, bei denen eine gesetzliche Grundlage vorliegt (z.B. Steueramt).

Abmeldung Zivilschutz
Für die Abmeldung beim Zivilschutz melden Sie sich bitte direkt mit Ihrem Dienstbüchlein (Männer bis zum 40. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein am Schalter des Zivilschutzes.

Die Abmeldung aus Langenthal erfolgt kostenlos.

eUmzug

Wochenaufenthalt (Heimatausweis / Heimatausweisverlängerung)

Ziehen Sie als Wochenaufenthalter/in in eine andere Gemeinde und behalten Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Langenthal oder Sie sind bereits als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemei…

Ziehen Sie als Wochenaufenthalter/in in eine andere Gemeinde und behalten Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Langenthal oder Sie sind bereits als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde gemeldet? Für die Anmeldung am Nebenwohnsitz benötigen Sie einen Heimatausweis. Diesen sowie allfällige Verlängerungen stellen wir Ihnen gerne aus.

Sie können den Heimatausweis oder die Heimatausweisverlängerung durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste, per Internet oder Telefon bestellen.

Gültigkeit
Heimatausweise werden grundsätzlich für ein Jahr ausgestellt. Ausnahmen bilden Wochenaufenthalte im Zusammenhang mit dem Studium oder anderen Weiterbildungen.

Gebühren
Für die Ausstellung des Heimatausweises wird eine Gebühr von Fr. 20.00 erhoben. Verlängerungen kosten Fr. 10.00. Für die Zustellung des Dokuments durch die Post wird zusätzlich ein Aufpreis von Fr. 5.00 verrechnet.

Zugehörige Objekte