Einbürgerung

Schweizerin oder Schweizer werden

Sie leben in Langenthal und möchten sich einbürgern lassen? Der Bereich Einbürgerungswesen der Stadt Langenthal steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Anfragen für Beratung oder Termine senden Sie bitte an die Mailadresse einbuergerungen@langenthal.ch oder Sie rufen uns unter 062 916 22 08 an.

Unter den folgenden Links oder unten unter "Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger" finden Sie alle Informationen und Unterlagen zum Gesuch um Einbürgerung.

Einbürgerung im Kanton Bern
Staatssekretariat für Migration SEM
Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz: Einbürgerung

 

Burgerin oder Burger werden

Als Schweizer Bürgerin oder Bürger können Sie ein weiteres Gemeindebürgerrecht (Heimatort) oder ein Burgerrecht erwerben. Für einen Antrag auf ein weiteres Bürgerrecht müssen Sie eine enge Verbundenheit mit der Einbürgerungsgemeinde vorweisen, das heisst hier mit der Stadt Langenthal. Diese kann zum Beispiel entstehen, wenn Sie hier langjährigen Wohnsitz oder anderweitig eine besondere Verbindung zu Langenthal haben.

Für Ihr Gesuch wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltung der Burgergemeinde Langenthal oder der Burgergemeinde Schoren. Die zuständigen Stellen beraten Sie gerne und geben Ihnen Informationen zu den weiteren Schritten

Weiteres Schweizer Bürgerrecht im Kanton Bern erwerben
Burgergemeinde Langenthal
Einburgererungsreglement Burgergemeinde Langenthal
Burgergemeinde Schoren
Einburgerungsreglement Burgergemeinde Schoren

 

Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger

Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer? Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen? Sind Sie bereits hier geboren und aufgewachsen? Fühlen Sie sich in der Schweiz inte…

Wie werde ich Schweizerin oder Schweizer?

  • Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen?
  • Sind Sie bereits hier geboren und aufgewachsen?
  • Fühlen Sie sich in der Schweiz integriert?
  • Ist die Schweiz Ihr Zuhause?
  • Sind Sie im Besitz der Niederlassungsbewilligung?


Dann haben Sie die Möglichkeit, Schweizerin oder Schweizer zu werden. Je nach Voraussetzungen durch eine ordentliche Einbürgerung oder eine erleichterte Einbürgerung

Einbürgerungsgesuch Langenthal
Einbürgerungswillige müssen einen Deutschtest (schriftlich Niveau A2, mündlich Niveau B1) und einen Einbürgerungstest bestehen. Der Einbürgerungstest wird von den Beruflichen Weiterbildungskursen (bwk) Burgdorf angeboten. Der vorgängige Besuch eines Einbürgerungskurses, welcher auch von den Beruflichen Weiterbildungskursen (bwk) Burgdorf angeboten wird, ist freiwillig. Den für die Einbürgerung verlangten Sprachnachweis kann bei den von fide akkreditierten Anbietern absolviert werden. Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.

Das Einbürgerungsgesuch ist zwingend auf dem amtlichen Formular bei der Einwohnergemeinde einzureichen. Die Gesuchsunterlagen werden Ihnen nur nach persönlicher Vorsprache beim Amt für öffentliche Sicherheit ausgehändigt.

Wichtig: Für ein Beratungsgespräch sowie die Abgabe der Gesuchsformulare ist vorgängig telefonisch unter der Nummer 062 916 21 11 oder via E-Mail unter einbuergerungen@langenthal.ch ein Termin zu vereinbaren.

Weiterführende Links

Zugehörige Objekte