Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindesschutz

Das Sozialamt der Stadt Langenthal übernimmt im Bereich des Kindesschutzes eine wesentliche Rolle im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau. Ziel ist es, das …

Das Sozialamt der Stadt Langenthal übernimmt im Bereich des Kindesschutzes eine wesentliche Rolle im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau. Ziel ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und sicherzustellen, dass sie in einer sicheren und förderlichen Umgebung aufwachsen können.

Zu den zentralen Aufgaben des Sozialamtes gehören:

Abklärung, Prävention und Früherkennung:
Das Sozialamt klärt im Auftrag der KESB mögliche Gefährdungen für Kinder und Jugendliche, sei es durch Vernachlässigung, Misshandlung oder andere belastende Faktoren ab. Frühzeitige Unterstützung wird angestrebt, um gefährliche Situationen zu verhindern.

Führen von Beistandschaften im Kindesschutz
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau führt das Sozialamt Langenthal Beistandschaften im Kindesschutz.

Beratung und Unterstützung von Familien:
Das Sozialamt bietet betroffenen Familien Unterstützung, wenn es Schwierigkeiten im Umgang mit Erziehung, Pflege oder anderen familiären Herausforderungen gibt. Ziel ist es, das familiäre Umfeld zu stärken und Kindern eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen.

Vermittlung von Hilfsangeboten:
Das Sozialamt arbeitet mit verschiedenen Institutionen zusammen, um bedarfsgerechte Hilfe wie therapeutische Angebote, Erziehungsberatung oder spezialisierte Betreuung bereitzustellen. So wird gewährleistet, dass betroffene Kinder und Jugendliche und deren Familiensysteme die notwendige Unterstützung erhalten.

Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen:
Im Bereich des Kindesschutzes arbeitet das Sozialamt eng mit Schulen, Ärzten, Psychologen und anderen relevanten Fachpersonen zusammen.

Das Sozialamt der Stadt Langenthal setzt sich in enger Zusammenarbeit mit der KESB dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in der Gemeinde sicher und gesund aufwachsen können. Dabei steht das Kindeswohl stets im Mittelpunkt aller Massnahmen und Entscheidungen.

Weiterführende Links

Erwachsenenschutz

Das Sozialamt der Stadt Langenthal übernimmt im Bereich Erwachsenenschutz eine wichtige Aufgabe im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau. Es sorgt dafür, …

Das Sozialamt der Stadt Langenthal übernimmt im Bereich Erwachsenenschutz eine wichtige Aufgabe im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau.

Es sorgt dafür, dass Personen, die aufgrund von gesundheitlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen Unterstützung benötigen, die notwendige Hilfe erhalten, um ihre Rechte und ihr Wohl zu schützen.

Zu den spezifischen Aufgaben gehören:

Überprüfung der Schutzbedürftigkeit: Das Sozialamt übernimmt im Auftrag der KESB die Abklärung, ob eine Person tatsächlich hilfsbedürftig ist und welche Schutzmassnahmen erforderlich sind.

Führen von Beistandschaften im Erwachsenenschutz
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau führt das Sozialamt Langenthal Beistandschaften im Kindesschutz.

Zusammenarbeit mit anderen Stellen: Das Sozialamt arbeitet eng mit verschiedenen Institutionen und Fachpersonen, wie etwa Ärzten, Therapeuten oder Pflegeeinrichtungen, zusammen, um eine optimale Versorgung und Betreuung sicherzustellen.

Das Sozialamt der Stadt Langenthal stellt sicher, dass im Bereich des Erwachsenenschutzes alle relevanten Schutz- und Unterstützungsmassnahmen im Sinne der betroffenen Personen umgesetzt werden. Dabei handelt es sich stets um eine Zusammenarbeit mit der KESB, um die bestmögliche Lösung für jede individuelle Situation zu finden.

Dies getreu dem Motto so viel wie nötig -so wenig wie möglich!

 

Sorgerecht / gemeinsame elterliche Sorge

Mit der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge bestätigen die Eltern, dass sie bereit sind, die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam zu übernehmen und dass sie sich über die Obhu…

Mit der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge bestätigen die Eltern, dass sie bereit sind, die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam zu übernehmen und dass sie sich über die Obhut, den persönlichen Verkehr oder die Betreuung sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind verständigt haben. Eine schriftliche Vereinbarung wird für die Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts nicht mehr vorausgesetzt. Leben die Eltern jedoch nicht in einem gemeinsamen Haushalt oder sind die familiären Verhältnisse komplexer, dann wird der Abschluss einer entsprechenden Unterhaltsvereinbarung empfohlen. Die Vereinbarung kann bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Die Eltern können sich vor der Abgabe der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kostenlos auf dem Sozialamt Langenthal beraten lassen. Auf Wunsch wird mit den Eltern auch eine Unterhaltsvereinbarung erarbeitet. Die Genehmigung der Vereinbarungen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist gebührenpflichtig.

Pflegekinderaufsicht Region Oberaargau

Die Pflegekinderaufsicht Oberaargau ist Aufsichts- und Beratungsstelle zugleich. Sie beantragt beim Kantonalen Jugendamt (Familienpflege) nach vorausgehender Abklärung die Bewilligung vo…

Die Pflegekinderaufsicht Oberaargau ist Aufsichts- und Beratungsstelle zugleich. Sie beantragt beim Kantonalen Jugendamt (Familienpflege) nach vorausgehender Abklärung die Bewilligung von Pflegeplätzen und beaufsichtigt die Entwicklung der Kinder in Pflegefamilien für alle Gemeinden des Oberaargaus. Bei auftretenden Problemen berät sie die Pflegefamilien bzw. meldepflichtige Tageseltern, Eltern und Kinder und sucht gemeinsam mit ihnen und dem Helfersystem nach gangbaren Lösungen.

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