Zivilschutz Dienstpflicht

Sie wurden anlässlich der Rekrutierung schutzdienstpflichtig in die Zivilschutzorganisation der Region Langenthal eingeteilt oder sind später durch einen Wohnortswechsel in unserer Zivilschutzorganisation schutzdienstpflichtig geworden? Die Dienstpflicht ist ähnlich geregelt wie in der Armee. So lässt sich nicht vermeiden, dass Sie während Wiederholungskursen und Einsätzen an Ihrem Arbeitsplatz im Betrieb fehlen werden. Das verbindliche Aufgebot wird Ihnen mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn zugestellt. Zudem erhalten Sie gegen Jahresende eine Dienstvoranzeige für das Folgejahr, so dass Absenzen frühzeitig geplant werden können. Sie sind verpflichtet, Voranzeige und Aufgebot sofort nach Erhalt Ihrem Arbeitgeber vorzuweisen.

Sollte eine Dienstverschiebung notwendig werden (z.B. bereits gebuchte Ferien), so bitten wir Sie, das untenstehende Gesuch frühzeitig (nach Erhalt der Voranzeige) mit Begründung und Belegen an die Zivilschutzstelle einzureichen. Nach dem Versand der Aufgebote werden Dienstverschiebungsgesuche nur noch in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit und Unfall) behandelt.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre Schutzdienstpflicht.

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