Umzug

Gemäss dem Orts- und Polizeireglement der Stadt Langenthal vom 8. Mai 1972 (Art. 75), müssen Adressänderungen innerhalb der Stadt Langenthal innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Die Änderung kann uns persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, per Internet, eUmzug oder Telefon bekannt gegeben werden. Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist kostenpflichtig und es wird die Gebühr von Fr. 20.00 für volljährige Schweizerinnen und Schweizer gemäss Art. 12 Bst. a NAV erhoben.

Für ausländische Staatsangehörige
Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen werden durch die Einwohnerdienste Langenthal dem Migrationsdienst des Kantons Bern gemeldet. Die Änderung ist kostenpflichtig.

eUmzug

Zugehörige Objekte