Langenthal modernisiert seine Abfallbewirtschaftung

22. Mai 2026
Die Stadt hat das Abfallreglement und die Abfallverordnung teilrevidiert. Damit erfüllt Langenthal aktuelle gesetzliche Vorgaben, legt den Grundstein zur Optimierung der Entsorgungsdienstleistungen und stärkt die Grundlage für eine nachhaltige und verursachergerechte Finanzierung. Deshalb werden die Grundgebühren und die Gebühren für Restabfall und Sperrgut ab Juli 2026 leicht erhöht. Die Gebühren für die Grüngutentsorgung bleiben unverändert.

Gebührenstruktur neu ausbalanciert

Die Entsorgungsfinanzierung muss gemäss gesetzlichen Vorgaben vollständig über Gebühren erfolgen – ohne Steuerzuschüsse. Aktuell reichen die Einnahmen aus den Abfallgebühren jedoch nicht aus, um die effektiven Kosten zu decken. Um das Defizit zu stoppen und die langfristige Stabilität der Finanzierung zu sichern, passt die Stadt die Gebühren massvoll an.

Die jährliche Grundgebühr wird ab dem 1. Juli 2026 wie folgt angepasst:

  • Haushalte: Fr. 55.00 (exkl. MWST, bisher Fr. 40.00)
  • Betriebe: Fr. 165.00 (exkl. MWST, bisher Fr. 80.00)

Zur Entlastung von Kleinstgewerbe mit bis zu drei Mitarbeitenden und nicht-gewerblichen Vereinen wurden im Rahmen der Teilrevision des Abfallreglements Ausnahmeregelungen festgelegt.

Die Gebühren für den Restabfall und das Sperrgut werden ab dem 1. Juli 2026 leicht angehoben. So wird beispielsweise die Entsorgung eines 35-Liter-Sackes Fr. 2.40 (inkl. MWST) und nicht mehr, wie bis anhin, Fr. 2.10 kosten. Die Grüngutgebühren bleiben unverändert. Die detaillierten Tarife sind in der revidierten Abfallverordnung ersichtlich.

Ermöglichung eines Gebührensackes

Mit den Anpassungen wird die rechtliche Grundlage gelegt, um die bisherige Entsorgung mittels Gebührenmarken durch ein Gebührensack-System zu ersetzen. Durch einen Gebührensack entfällt das Aufkleben der Marken für die Bevölkerung Langenthals und ermöglicht ein rasches Erkennen, ob der Kehricht ordnungsgemäss bereitgestellt wurde, was die Kundenfreundlichkeit und die Transparenz in der Kommunalentsorgung erhöhen soll.

Klarheit und Aktualisierung im Reglement und Verordnung

Neben den strukturellen Anpassungen nutzt die Stadt die Teilrevision, um das Abfallreglement und die Abfallverordnung sprachlich zu präzisieren und bewährte Änderungen aus der Praxis verbindlich zu verankern.

Die überarbeiteten Rechtsgrundlagen schaffen die Voraussetzung für eine nachhaltige, verursachergerechte und zeitgemässe Abfallbewirtschaftung in Langenthal.

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Medienmitteilung Teilrevision Abfallreglement und -verordnung (PDF, 67 kB) Download 0 Medienmitteilung Teilrevision Abfallreglement und -verordnung