Adressänderung / Umzug

Adressänderungen innerhalb der Stadt Langenthal müssen innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Am einfachsten können Sie dies online via eUmzug tun. Oder Sie kommen persönlich an unseren Einwohnerschalter oder rufen an.

Umzug

Gemäss dem Orts- und Polizeireglement der Stadt Langenthal vom 8. Mai 1972 (Art. 75), müssen Adressänderungen innerhalb der Stadt Langenthal innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten gemelde…

Gemäss dem Orts- und Polizeireglement der Stadt Langenthal vom 8. Mai 1972 (Art. 75), müssen Adressänderungen innerhalb der Stadt Langenthal innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Die Änderung kann uns persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, per Internet, eUmzug oder Telefon bekannt gegeben werden. Der Umzug innerhalb der Gemeinde ist kostenpflichtig und es wird die Gebühr von Fr. 20.00 für volljährige Schweizerinnen und Schweizer gemäss Art. 12 Bst. a NAV erhoben.

Für ausländische Staatsangehörige
Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen werden durch die Einwohnerdienste Langenthal dem Migrationsdienst des Kantons Bern gemeldet. Die Änderung ist kostenpflichtig.

eUmzug

Wochenaufenthalt (Heimatausweis / Heimatausweisverlängerung)

Ziehen Sie als Wochenaufenthalter/in in eine andere Gemeinde und behalten Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Langenthal oder Sie sind bereits als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemei…

Ziehen Sie als Wochenaufenthalter/in in eine andere Gemeinde und behalten Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Langenthal oder Sie sind bereits als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde gemeldet? Für die Anmeldung am Nebenwohnsitz benötigen Sie einen Heimatausweis. Diesen sowie allfällige Verlängerungen stellen wir Ihnen gerne aus.

Sie können den Heimatausweis oder die Heimatausweisverlängerung durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste, per Internet oder Telefon bestellen.

Gültigkeit
Heimatausweise werden grundsätzlich für ein Jahr ausgestellt. Ausnahmen bilden Wochenaufenthalte im Zusammenhang mit dem Studium oder anderen Weiterbildungen.

Gebühren
Für die Ausstellung des Heimatausweises wird eine Gebühr von Fr. 20.00 erhoben. Verlängerungen kosten Fr. 10.00. Für die Zustellung des Dokuments durch die Post wird zusätzlich ein Aufpreis von Fr. 5.00 verrechnet.

Zugehörige Objekte