Langenthal wird Marktort

1571

Am 15. März 1571 bewilligen Schultheiss und Rat von Bern das Gesuch des Langenthaler Ammanns und seiner Gemeinde für zwei freie Jahrmärkte im Jahr. Der eine soll acht Tage vor Pfingsten stattfinden, der andere vierzehn Tage nach Martini (11. November). Bern verpflichtet sich, das Dorf in seinem Vorhaben zu unterstützen. Die beiden Märkte sollen sowohl dem Wohlstand des Landes wie auch dem Wohlstand des Dorfes selbst dienen. Alle Auswärtigen, die auf diesem Markt in Langenthal etwas verkaufen wollen, haben um eine Bewilligung nachzusuchen. Tun sie es nicht, haben sie mit einer schweren Strafe zu rechnen. Diese erste Marktkonzession von 1571, versehen mit dem Sekretssiegel der Stadt Bern ist im Langenthaler Burgerarchiv vorhanden.

1613 wurde den Langenthalern der Bau eines Kauf- und Kornhauses bewilligt. Wöchentlich durfte in Zukunft Getreide verkauft werden. Bald entstand aus diesem wöchentlichen Kornverkauf ein richtiger Wochenmarkt, an dem auch viele auswärtige Krämer ihre Ware feilboten. Die Langenthaler verlangten für diese Auswärtigen ein Standgeld und der Landvogt von Wangen bewillige bloss Krämern aus den Aemtern Bipp, Wangen und Aarwangen in Langenthal ihre Waren zu verkaufen (1630).

1786 stellte die Regierung die Langenthaler Marktordnung der Marktordnung der Städte gleich. Die Märkte in Langenthal durften künftig von allen Krämern mit einem Bernischen Patent besucht werden. Im Gegenzug wurde den Langenthaler Handelsleuten erlaubt, ihre Waren auch „usser lands“ anzukaufen und wieder zu verkaufen – in Langenthal durften auch Händler ohne Patent freien Handel treiben. Diese Handelsprivilegien warn mit ein Grund, dass der Ort im 18. Jahrhundert zu einem der reichsten im Mittelland aufstieg.


Weiterführende Literatur
SSRQ Bern II/2.10 (Das Recht im Oberaargau). Dokumente Nr. 202, 234, 368


Dieser Text wurde von Langenthals ehemaligem Stadtchronisten Simon Kuert verfasst.


Bild: Wochenmarkt um 1890

Wochenmarkt um 1890