Baugesuch einreichen

Baugesuche sind elektronisch über die kantonale Plattform eBau einzureichen. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Beachten Sie bitte ergänzend die Checkliste für das Einreichen eines Baugesuches des Bauinspektorates. Der Zugang auf eBau erfordert ein BE-Login.

Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21) müssen dem Bauinspektorat der Stadt Langenthal sämtliche elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Das Baugesuch wird erst bearbeitet, wenn dieses elektronisch wie auch in Papierform vorliegt. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post an alle Verfahrensbeteiligten eröffnet.

Über diesen Link gelangen Sie zur kantonalen Registrationsseite von eBau.

Weiterführende Informationen zu eBau finden Sie hier.

Mit einem vollständig und formell korrekt eingereichten Gesuch (elektronisch und in Papierform) vermeiden Sie einen unnötigen Zeitverlust durch Nachforderungen oder Verbesserungen im Vorfeld des Baubewilligungsverfahrens. Die folgenden Informationen helfen Ihnen dabei: Ordentliches, kleines und generelles Baugesuch.

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