Erwachsenenschutz
Das Sozialamt der Stadt Langenthal übernimmt im Bereich Erwachsenenschutz eine wichtige Aufgabe im Auftrag der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau.
Es sorgt dafür, dass Personen, die aufgrund von gesundheitlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen Unterstützung benötigen, die notwendige Hilfe erhalten, um ihre Rechte und ihr Wohl zu schützen.
Zu den spezifischen Aufgaben gehören:
Überprüfung der Schutzbedürftigkeit: Das Sozialamt übernimmt im Auftrag der KESB die Abklärung, ob eine Person tatsächlich hilfsbedürftig ist und welche Schutzmassnahmen erforderlich sind.
Führen von Beistandschaften im Erwachsenenschutz
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau führt das Sozialamt Langenthal Beistandschaften im Kindesschutz.
Zusammenarbeit mit anderen Stellen: Das Sozialamt arbeitet eng mit verschiedenen Institutionen und Fachpersonen, wie etwa Ärzten, Therapeuten oder Pflegeeinrichtungen, zusammen, um eine optimale Versorgung und Betreuung sicherzustellen.
Das Sozialamt der Stadt Langenthal stellt sicher, dass im Bereich des Erwachsenenschutzes alle relevanten Schutz- und Unterstützungsmassnahmen im Sinne der betroffenen Personen umgesetzt werden. Dabei handelt es sich stets um eine Zusammenarbeit mit der KESB, um die bestmögliche Lösung für jede individuelle Situation zu finden.
Dies getreu dem Motto so viel wie nötig -so wenig wie möglich!
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Kindes- und Erwachsenenschutz | 062 916 22 80 | sozialamt@langenthal.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 062 916 22 80 | sozialamt@langenthal.ch |