Todesfall
Ist ein Ihnen nahestehender Mensch verstorben? Wir entbieten Ihnen unser aufrichtiges Beileid.
Erste Schritte
Nach einem Todesfall müssen die Angehörigen bei verschiedenen Amtsstellen vorsprechen sowie eine Reihe von Entscheidungen treffen. Solche Situationen sind oftmals neu, neben der emotionalen Belastung herrschen Verwirrung und Unsicherheit. Die Einwohnerdienste der Stadt Langenthal unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen und kümmern sich um alle Belange der Beerdigungsformalitäten (Erdbestattung oder Kremation, Abdankung). Melden Sie sich bitte für das Trauergespräch bei den Einwohnerdiensten der Stadt Langenthal unter der Telefonnummer 062 916 22 08 oder unter einwohnerdienste@langenthal.ch.
In der Broschüre "Ein Todesfall ist eingetreten – Was ist zu tun, woran ist zu denken?" versuchen wir, den Angehörigen beim Treffen von Entscheidungen und Anordnungen zu helfen. Darin finden Sie auch Angaben zu den Gebühren.
Wenn ein Mensch verstorben ist, muss das Zivilstandsamt innerhalb von zwei Tagen benachrichtigt werden. Hier finden Sie Angaben zu den nötigen Schritten und die erforderlichen Formulare.
Amtliche Siegelung
Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Dafür zuständig ist der Fachbereich Steuerwesen. Die Siegelung ist spätestens innert 7 Tagen nach Eintritt des Todes zu vollziehen, wobei der Todestag selbst nicht mitzurechnen ist. Weitere Informationen zum Thema Siegelung finden Sie hier.
Erbrechtliche Bescheinigungen
Der Testamentsdienst der Stadt Langenthal stellt Erbenscheine aus, welche die Berechtigten legitimieren, über den Nachlass zu verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter "Testament".
Hilfreiche Informationen zum Thema Erbrecht gibt es zudem auf der Website der Regierungsstatthalterämter.
Kirchgemeinden
Informationen zu den Kirchgemeinden und religiösen Gemeinschaften in Langenthal finden Sie auf dieser Seite.
Krematorium
Das Krematorium Langenthal übernimmt Einäscherungen für das Einzugsgebiet von Huttwil bis nach Zofingen und vom Luzerner Hinterland bis nach Balsthal.
Für Fragen betreffend der Anlage oder Dienstleistungen stehen Ihnen die Betriebswartin und der Betriebswart unter der Telefonnummer 062 922 81 21 gerne zur Verfügung.
Sind Sie im Bestattungsgeschäft tätig oder führen Sie ein Bestattungsunternehmen?
Auf dem Reservationsportal der Stadt Langenthal können Sie rund um die Uhr Einäscherungen anmelden und reservieren. Für das Einrichten eines Accounts stehen Ihnen die Einwohnerdienste der Stadt Langenthal unter der Telefonnummer 062 916 22 08 oder unter einwohnerdienste@langenthal.ch gerne zur Verfügung.
Aufbewahrung von Testamenten
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Langenthal kann zur sicheren Aufbewahrung ihr/sein Testament beim Testamentsdienst hinterlegen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter "Testament".
Kontakt
Todesfall / Bestattungen
Die unten aufgeführten Merkblätter sollen Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte in die Wege zu leiten.
Testament
Testament deponieren
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Langenthal kann zur sicheren Aufbewahrung ihr/sein Testament beim Testamentsdienst hinterlegen. Nach Voranmeldung beim Sozialamt wird der Empfang des Testamentes quittiert und dieses im Tresor deponiert. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann der Verfasser oder die Verfasserin das Testament wieder abholen. Für diese Dienstleistung wird eine geringe Gebühr erhoben.
Testament eröffnen
Der Testamentsdienst als Teil des Sozialamtes stellt da, wo nicht Notariate dafür besorgt sind, die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen der Zivilstandsämter fest und eröffnet den gesetzlichen und eingesetzten Erben und den Legatnehmerinnen und Legatnehmern das Testament der verstorbenen Person. Gesetzliche und eingesetzte Erben erhalten eine Kopie des ganzen Testamentes, Legatnehmerinnen und Legatnehmer erhalten nur den sie betreffenden Teil des Testamentes.
Erbrechtliche Bescheinigungen
Weiter stellt der Testamentsdienst Erbenscheine aus, welche die Berechtigten legitimieren, über den Nachlass zu verfügen. Der Testamentsdienst ist jedoch zur Ausstellung von Erbenscheinen nur dann nach Gesetz berechtigt, wenn ein Testament zur Eröffnung gelangte, dagegen keine Einsprache erhoben worden ist, das Testament klar ist und dieses nicht der richterlichen Auslegung bedarf.
Ebenso erhalten Berechtigte beim Testamentsdienst die Bescheinigung über die Nichteröffnung eines Testamentes. Das Willensvollstreckerzeugnis wird dem Willensvollstrecker oder der Willensvollstreckerin auf ausdrückliche Bestellung hin ausgestellt, sofern das Mandat nicht innert 14 Tagen seit Testamentseröffnung abgelehnt worden ist und keine Einsprache gegen die Willensvollstreckung hängig ist. Sämtliche erbrechtlichen Bescheinigungen können erst nach Ablauf der 30-tägigen Einsprachefrist ausgestellt werden.
Kommt kein Testament zur Eröffnung, ist ausschliesslich eine bernische Notarin oder ein bernischer Notar zur Ausstellung einer Erbgangsbescheinigung berechtigt.
Weiterführender Link
Grabmalpflege / Stadtgärtnerei
Die Stadtgärtnerei erbringt folgende Dienstleistungen:
- Unterhalt und Pflege der Friedhofanlage (Geissbergweg 25)
- Mithilfe im Bestattungswesen
- Grabanpflanzungen und -unterhalt
- Gesuche Grabmal
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.45 Uhr
Kontakt
Stadtgärtnerei
Geissbergweg 25
4901 Langenthal
Tel. 062 922 28 06
Fax Krematorium: 062 923 97 80 (zH Gärtnerei)
E-Mail stadtbauamt@langenthal.ch
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
7.11 R | Bestattungs- und Friedhofreglement | 1. April 1999 |
Name |
---|
Name | Download |
---|