Todesfall

Ist ein Ihnen nahestehender Mensch verstorben? Wir entbieten Ihnen unser aufrichtiges Beileid.

 

Erste Schritte

Nach einem Todesfall müssen die Angehörigen bei verschiedenen Amtsstellen vorsprechen sowie eine Reihe von Entscheidungen treffen. Solche Situationen sind oftmals neu, neben der emotionalen Belastung herrschen Verwirrung und Unsicherheit. Die Einwohnerdienste der Stadt Langenthal unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen und kümmern sich um alle Belange der Beerdigungsformalitäten (Erdbestattung oder Kremation, Abdankung). Melden Sie sich bitte für das Trauergespräch bei den Einwohnerdiensten der Stadt Langenthal unter der Telefonnummer 062 916 22 08 oder unter einwohnerdienste@langenthal.ch.

In der Broschüre "Ein Todesfall ist eingetreten – Was ist zu tun, woran ist zu denken?" versuchen wir, den Angehörigen beim Treffen von Entscheidungen und Anordnungen zu helfen. Darin finden Sie auch Angaben zu den Gebühren.

Wenn ein Mensch verstorben ist, muss das Zivilstandsamt innerhalb von zwei Tagen benachrichtigt werden. Hier finden Sie Angaben zu den nötigen Schritten und die erforderlichen Formulare.

 

Siegelung

Eine Siegelung ist die Aufnahme der Vermögenswerte und vermutlichen Erbinnen und Erben nach einem Todesfall. Dieses Siegelungsprotokoll wird gemeinsam mit den Zuständigen innert 7 Tagen (wobei der Todestag nicht mitgezählt wird) in der Gemeinde ausgefüllt. Am Trauergespräch erhalten Sie die Kontaktangaben, um einen Termin zu vereinbaren.

Weitere Informationen zur Siegelung finden Sie hier.

 

Erbrechtliche Bescheinigungen

Der Testamentsdienst der Stadt Langenthal stellt Erbenscheine aus, welche die Berechtigten legitimieren, über den Nachlass zu verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter "Testament".

Hilfreiche Informationen zum Thema Erbrecht gibt es zudem auf der Website der Regierungsstatthalterämter.

 

Kirchgemeinden

Informationen zu den Kirchgemeinden und religiösen Gemeinschaften in Langenthal finden Sie auf dieser Seite.

 

Krematorium

Das Krematorium Langenthal übernimmt Einäscherungen für das Einzugsgebiet von Huttwil bis nach Zofingen und vom Luzerner Hinterland bis nach Balsthal.

Für Fragen betreffend der Anlage oder Dienstleistungen stehen Ihnen die Betriebswartin und der Betriebswart unter der Telefonnummer 062 922 81 21 gerne zur Verfügung.

 

Sind Sie im Bestattungsgeschäft tätig oder führen Sie ein Bestattungsunternehmen?

Auf dem Reservationsportal der Stadt Langenthal können Sie rund um die Uhr Einäscherungen anmelden und reservieren. Für das Einrichten eines Accounts stehen Ihnen die Einwohnerdienste der Stadt Langenthal unter der Telefonnummer 062 916 22 08 oder unter einwohnerdienste@langenthal.ch gerne zur Verfügung.

 

Aufbewahrung von Testamenten

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Langenthal kann zur sicheren Aufbewahrung ihr/sein Testament beim Testamentsdienst hinterlegen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter "Testament".

Todesfall / Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen und kümmern uns um alle Belange der Beerdigungsformalitäten (Erdbestattung oder Kremation, Abdankung). Selbstverständlich stehen wir …
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen und kümmern uns um alle Belange der Beerdigungsformalitäten (Erdbestattung oder Kremation, Abdankung). Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

Die unten aufgeführten Merkblätter sollen Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte in die Wege zu leiten.

Testament

Testament deponieren Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Langenthal kann zur sicheren Aufbewahrung ihr/sein Testament beim Testamentsdienst hinterlegen. Nach Voranmeldung bei…

Testament deponieren
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Langenthal kann zur sicheren Aufbewahrung ihr/sein Testament beim Testamentsdienst hinterlegen. Nach Voranmeldung beim Sozialamt wird der Empfang des Testamentes quittiert und dieses im Tresor deponiert. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann der Verfasser oder die Verfasserin das Testament wieder abholen. Für diese Dienstleistung wird eine geringe Gebühr erhoben.

Testament eröffnen
Der Testamentsdienst als Teil des Sozialamtes stellt da, wo nicht Notariate dafür besorgt sind, die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen der Zivilstandsämter fest und eröffnet den gesetzlichen und eingesetzten Erben und den Legatnehmerinnen und Legatnehmern das Testament der verstorbenen Person. Gesetzliche und eingesetzte Erben erhalten eine Kopie des ganzen Testamentes, Legatnehmerinnen und Legatnehmer erhalten nur den sie betreffenden Teil des Testamentes.

Erbrechtliche Bescheinigungen
Weiter stellt der Testamentsdienst Erbenscheine aus, welche die Berechtigten legitimieren, über den Nachlass zu verfügen. Der Testamentsdienst ist jedoch zur Ausstellung von Erbenscheinen nur dann nach Gesetz berechtigt, wenn ein Testament zur Eröffnung gelangte, dagegen keine Einsprache erhoben worden ist, das Testament klar ist und dieses nicht der richterlichen Auslegung bedarf.

Ebenso erhalten Berechtigte beim Testamentsdienst die Bescheinigung über die Nichteröffnung eines Testamentes. Das Willensvollstreckerzeugnis wird dem Willensvollstrecker oder der Willensvollstreckerin auf ausdrückliche Bestellung hin ausgestellt, sofern das Mandat nicht innert 14 Tagen seit Testamentseröffnung abgelehnt worden ist und keine Einsprache gegen die Willensvollstreckung hängig ist. Sämtliche erbrechtlichen Bescheinigungen können erst nach Ablauf der 30-tägigen Einsprachefrist ausgestellt werden.

Kommt kein Testament zur Eröffnung, ist ausschliesslich eine bernische Notarin oder ein bernischer Notar zur Ausstellung einer Erbgangsbescheinigung berechtigt.


Weiterführender Link

Grabmalpflege / Stadtgärtnerei

Die Stadtgärtnerei erbringt folgende Dienstleistungen: Unterhalt und Pflege der Friedhofanlage (Geissbergweg 25) Mithilfe im Bestattungswesen Grabanpflanzungen und -unterhalt …

Die Stadtgärtnerei erbringt folgende Dienstleistungen:

  • Unterhalt und Pflege der Friedhofanlage (Geissbergweg 25)
  • Mithilfe im Bestattungswesen
  • Grabanpflanzungen und -unterhalt
  • Gesuche Grabmal


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.45 Uhr

Kontakt
Stadtgärtnerei
Geissbergweg 25
4901 Langenthal
Tel. 062 922 28 06
Fax Krematorium: 062 923 97 80 (zH Gärtnerei)
E-Mail stadtbauamt@langenthal.ch

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