Zivilschutz: Gesuch Urlaub/Dienstverschiebung
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und rechtlichen Grundlagen:
- Ein Gesuch ist zwingend durch die Schutzdienstpflichtige bzw. den Schutzdienstpflichtigen einzureichen.
- Ein Gesuch um Verschiebung ist spätestens drei Wochen (Art. 36 ZSVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) und ein Gesuch um persönlichen Urlaub spätestens zehn Tage (Art. 44 ZSVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) vor dem Einrücken einzureichen.
- Solange ein Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
- Für die Dienstverschiebung ist der KurskalenderExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu berücksichtigen.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilschutz Region Langenthal (ZRL) | 062 916 23 11 | zivilschutz@langenthal.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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