Ersatzwahl für das Stadtpräsidium: Anforderungen an Wahlvorschläge
Wahlberechtigung
Alle in Langenthal wohnhaften und in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen sind als hauptamtliche Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident wahlfähig.
Ersatzwahl für das Amt des hauptamtlichen Stadtpräsidiums
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für das Amt der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten für den Rest der bis zum 31. Dezember 2028 laufenden Legislaturperiode festgesetzt auf Sonntag, 30. August 2026. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 25. Oktober 2026, statt.
Wahlverfahren
Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident wird nach dem Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren) gewählt. Bewirbt sich nur eine Person auf das Stadtpräsidium, erklärt der Gemeinderat diese Person in stiller Wahl als gewählt.
Wahlvorschläge bis 1. Juli 2026 einreichen
Die Wahlvorschläge für das Amt der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten sind der Stadtkanzlei bis spätestens Mittwoch, 1. Juli 2026, 12.00 Uhr, einzureichen (Stadtverwaltung, 3. Stock oder per Post). Die Wahlvorschläge müssen zu diesem Zeitpunkt in der Stadtkanzlei eingetroffen sein. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden und sind ungültig.
Der WahlvorschlagExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. muss folgendes beinhalten, damit er gültig ist:
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eine eindeutige Bezeichnung, damit er von anderen Wahlvorschlägen unterscheiden werden kann.
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nur einen Namen, da nur ein Sitz zu vergeben ist.
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Angaben zur Kandidatin oder zum Kandidaten:
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Name
- Vorname
- Geburtsjahr
- Beruf / Ausbildung (maximal zwei Angaben)
- Adresse
- Zusätzlich ist dem Wahlvorschlag ein aktuelles Passfoto in elektronischer Form beizufügen.
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Unterschriften und Zustimmung
- Zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen müssen den Wahlvorschlag unterzeichnen.
- Erforderliche Angaben der Unterzeichnenden:
- Name
- Vorname
- Adresse
- eigenhändige Unterschrift
- Ausnahme: Wird die Liste von einem Mitglied des Stadtrats oder Gemeinderats unterzeichnet, sind keine weiteren Unterschriften erforderlich.
- Zusätzlich müssen alle Kandidatinnen und Kandidaten eine schriftliche Einverständniserklärungen beilegen. Die Unterschrift der kandidierenden Person auf dem Wahlvorschlag gilt als Erklärung.
Vertretung des Wahlvorschlags
Jeder Wahlvorschlag enthält:
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eine Vertretung und deren Stellvertretung
Beide Personen müssen in der Stadt stimmberechtigt sein. Sie sind befugt:
- den Wahlvorschlag bei Fragen und Unklarheiten zu vertreten
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notwendige Entscheide zu treffen
Frist und Werbematerial
Die Wahlvorschläge für das Amt der hauptamtlichen Stadtpräsidentin oder des hauptamtlichen Stadtpräsidenten sind der Stadtkanzlei bis spätestens Mittwoch, 1. Juli 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen zu diesem Zeitpunkt in der Stadtkanzlei eingetroffen sein. Nach diesem Termin eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden und sind ungültig. Hier finden Sie die Unterlagen dazu. Das Werbematerial ist direkt der Stiftung WBM MadiswilExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bis spätestens Donnerstag, 23. Juli 2026, 16.00 Uhr, zu überbringen.
Wahlzettel
- Für die Stimmabgabe sind ausschliesslich amtliche Wahlzettel zulässig.
- Es stehen unbedruckte (leere) Wahlzettel zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage für die Organisation und die Durchführung der Wahl der Stadtpräsidentin bzw. des Stadtpräsidenten bildet das Abstimmungs- und Wahlreglement vom 15. Dezember 2019 und die Wahl- und Abstimmungsverordnung vom 21. Juni 2023.
Für weitere Auskünfte Marc Häusler, Stadtschreiber (062 916 22 30 oder marc.haeusler@langenthal.ch) zur Verfügung.
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Eingangsbestätigung Stadtpräsidium Formular (PDF, 44 kB) | Download | 0 | Eingangsbestätigung Stadtpräsidium Formular |
| Teilnahme Werbematerialversand Formular (PDF, 33 kB) | Download | 1 | Teilnahme Werbematerialversand Formular |
| Wahlvorschlag Stadtpräsidium Formular (PDF, 88 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag Stadtpräsidium Formular |