Tagesbetreuung und Betreuungsgutscheine

In der Stadt Langenthal besteht ein breites Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier oder hier und in der unten angefügten Broschüre sowie auf dem Familienportal des Kantons Bern. Die Tagesschulangebote der Stadt Langenthal finden Sie auf der Website der Tagesschule.

Fragen Sie sicherheitshalber vor der Vereinbarung eines Platzes in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesfamilie, ob diese über eine Zulassung verfügt. Dies ist vor allem auch für das Einlösen der Betreuungsgutscheine wichtig. Im Folgenden finden Sie die Informationen dazu.

 

Das Wichtigste in Kürze zu den Betreuungsgutscheinen

  • Die Stadt Langenthal vergünstigt den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie, indem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgibt.
  • Die Eltern können den Gutschein im ganzen Kanton Bern einlösen.
  • Ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen die Eltern am einfachsten auf www.kiBon.ch
  • Die Familie muss einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung ausweisen können.
  • Bei der Berechnung des Gutscheins werden das Einkommen und Vermögen der Eltern sowie die Familiengrösse berücksichtigt.
  • Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab.
  • Verfügungen werden seit dem 1. Juni 2021 erlassen. Die Gutscheine sind ab 1. August 2021 gültig.


Was sind Betreuungsgutscheine?

Ihr Kind wird in einer Kita oder von einer Tagesfamilie betreut oder Sie möchten Ihr Kind familienergänzend betreuen lassen? Sie können dafür Betreuungsgutscheine beantragen. Damit wird der Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie vergünstigt. Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt. Die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab.


Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen in der Stadt Langenthal?

  • Sie sind in der Stadt Langenthal angemeldet.
  • Ihre Kita oder Tagesfamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen.
  • Ihr massgebendes Familieneinkommen liegt unter Fr. 160'000.00.
  • Sie haben einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung.


Was bedeutet "Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung"?

Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern

  • erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
  • eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
  • an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
  • oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.

Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 Prozent, bei Paaren 120 Prozent betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 respektive 140 Prozent liegen.

Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (in der Regel Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.


Wie gehe ich vor, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten?

Nehmen Sie direkt mit der gewünschten Kita oder Tagesfamilienorganisation Kontakt auf. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und er Ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen. Das geht fast papierlos über das Online-Portal kiBon. Oder Sie können auf der Website der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion das "Papiergesuch Betreuungsgutschein Gutscheinperiode 21/22" herunterladen und beim Amt für Bildung, Kultur und Sport der Stadt Langenthal einreichen (siehe Adressangaben ganz unten).

Zu beachten: Der Gutschein wird ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben. Das heisst: Wenn Sie ein Gesuch im September vollständig einreichen, ist ein Gutschein ab Oktober möglich.


Wie melden Sie sich auf kiBon an?

Neben einem Internet-Zugang benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Falls vorhanden: Ihr BE-Login – Sie können es hier beantragen.
  • Den Betreuungsvertrag Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder.
  • Angaben zu Ihren Einkommens-/Vermögensverhältnissen des vergangenen Jahres.
  • Individuelle Unterlagen je nach Situation und je nach Betreuungsangebot (mehr Informationen dazu direkt im Online-Portal).

Haben Sie alles beisammen? Dann können Sie auf www.kibon.ch loslegen.

Stellen Sie während des Ausfüllens fest, dass Ihnen noch Unterlagen fehlen? Kein Problem. Sie können Ihre bereits erfassten Angaben speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren.


Wie hoch ist mein Betreuungsgutschein?

Die Höhe des Betreuungsgutscheins beruht auf drei entscheidenden Faktoren:

  • Wie waren Ihre Einkommens-/Vermögensverhältnisse im Vorjahr?
  • Wie ist Ihre aktuelle Familiengrösse?
  • Wie alt ist Ihr Kind und wie hoch ist Ihr anspruchsberechtigtes Betreuungspensum?

Mit Hilfe der Web-Applikation kiBon kann der Anspruch auf einen Betreuungsgutschein geprüft und die Höhe des Gutscheins berechnet werden. Dazu können Sie das Gesuch ausfüllen, auch wenn Sie noch keinen Kita- oder Tagesfamilienplatz zugesichert haben. Oder Sie nutzen die grobe Übersichtstabelle zur Gutscheinhöhe auf der Website der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion.


Wie kann ich die Gutscheine einlösen?

Der Gutscheinbetrag wird Ihnen nicht direkt ausbezahlt, sondern vom Tarif des Betreuungsangebots abgezogen. Die Eltern zahlen in jedem Fall mindestens 7 Franken pro Tag in einer Kita bzw. 70 Rappen pro Stunde in einer Tagesfamilie selber an die Betreuungskosten.

Die Anbieter legen ihre Preise selber fest. Wie viel eine Familie für die Betreuung zahlt, ist deshalb auch vom Tarif des Angebots abhängig.


Mein Kind hat besondere Bedürfnisse. Wer bezahlt die höheren Betreuungskosten?

Weil Kitas und Tagesfamilien, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen, einen höheren Betreuungs- und Koordinationsaufwand haben, wird den Familien ein einkommensunabhängiger Zuschlag von 50 Franken pro Tag bzw. 4.25 Franken pro Stunde auf den Betreuungsgutschein ausbezahlt. Diesen Zuschlag können auch Eltern beantragen, welche aufgrund der Höhe ihres massgebenden Einkommens keinen Gutschein erhalten würden.


Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG)
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)
Reglement über die Betreuungsgutscheine in der Stadt Langenthal vom 23. November 2020 (in Kraft ab 1. Juni 2021)

 

Gültigkeit der Betreuungsgutscheine

Die gestützt auf dieses Reglement ausgegebenen Betreuungsgutscheine sind frühestens ab dem 1. August 2021 gültig.


Hilfe

Haben Sie Fragen zu Betreuungsgutscheinen oder brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars? Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Amt für Bildung, Kultur und Sport
Jurastrasse 22
4901 Langenthal
Telefon 062 916 21 89
E-Mail betreuungsgutscheine@langenthal.ch

Auf dem Familienportal des Kantons Bern finden Sie weitere Informationen zum Betreuungsgutscheinsystem.

Kinderbetreuung

In Langenthal besteht ein breites Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung. Eltern, die für ihre Kinder eine Tagesbetreuung suchen, erhalten detailliert Auskunft über die verschied…

In Langenthal besteht ein breites Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung. Eltern, die für ihre Kinder eine Tagesbetreuung suchen, erhalten detailliert Auskunft über die verschiedenen Einrichtungen und werden auf Wunsch kompetent beraten.

Weiterführende Links

Betreuungsgutscheine

Ausführliche Informationen zu den Betreuungsgutscheinen finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zu den Betreuungsgutscheinen finden Sie hier.

Tagespflege (Tageseltern)

Die meisten Tagespflegeplätze werden durch den Tageselternverein angeboten. Er vermittelt, sorgt für klare Betreuungsvereinbarungen und fördert die Qualität in der Tagesbetreuung von Kin…

Die meisten Tagespflegeplätze werden durch den Tageselternverein angeboten. Er vermittelt, sorgt für klare Betreuungsvereinbarungen und fördert die Qualität in der Tagesbetreuung von Kindern. Wer durch öffentliche Anschläge, Inserate oder auch nur mittels Mund-zu-Mund-Propaganda bekannt gibt, dass er/sie gegen Bezahlung regelmässig Kinder betreut, muss der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorgängig eine entsprechende Meldung machen. Die meldepflichtige Tagespflege untersteht derselben Aufsicht wie die Familienpflege. Wer mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreuen will, benötigt nach wie vor eine Heimbewilligung. Zuständig für deren Erteilung ist das Kantonale Jugendamt.

Weiterführende Links

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