Öffentliche Planauflage – Geringfügige Zonenplanänderung, Parzelle Nr. 1649

18. Dezember 2025

Der Gemeinderat der Stadt Langenthal bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Änderung des Zonenplans besteht aus:

  • Änderung des Zonenplans
  • Erläuterungsbericht

Die Akten können vom 19. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026 im Verwaltungszentrum Langenthal, Jurastrasse 22, im 3. Stock, und auf dieser Webseite eingesehen werden.

Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Eingaben sind an das Stadtbauamt, Fachbereich Stadtentwicklung, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal oder per E-Mail an stadtbauamt@langenthal.ch zu richten.

 

Zugehörige Objekte

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1649_ZP_Aend_Arbeitszone (PDF, 2.2 MB) Download 0 1649_ZP_Aend_Arbeitszone
1649_EB_Zonenplanänderung (PDF, 947.84 kB) Download 1 1649_EB_Zonenplanänderung