Sorgerecht / gemeinsame elterliche Sorge

Mit der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge bestätigen die Eltern, dass sie bereit sind, die Verantwortung für ihr Kind gemeinsam zu übernehmen und dass sie sich über die Obhut, den persönlichen Verkehr oder die Betreuung sowie über den Unterhaltsbeitrag für das Kind verständigt haben. Eine schriftliche Vereinbarung wird für die Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts nicht mehr vorausgesetzt. Leben die Eltern jedoch nicht in einem gemeinsamen Haushalt oder sind die familiären Verhältnisse komplexer, dann wird der Abschluss einer entsprechenden Unterhaltsvereinbarung empfohlen. Die Vereinbarung kann bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Die Eltern können sich vor der Abgabe der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kostenlos auf dem Sozialamt Langenthal beraten lassen. Auf Wunsch wird mit den Eltern auch eine Unterhaltsvereinbarung erarbeitet. Die Genehmigung der Vereinbarungen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist gebührenpflichtig.

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